IG Metall Salzgitter-Peine
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18.04.2024, 02:04 Uhr

+++Tarifrunde Stahl 2014+++

Abschluss nach zwölfstündigen zähen Verhandlungen erzielt

  • 08.07.2014
  • Ina Biethan
  • Aktuelles, Salzgitter AG, Stahl

Die 75.000 Beschäftigten der nordwestdeutschen Stahlindustrie erhalten ab diesem Monat 2,3 Prozent mehr Lohn und Gehalt, ab Mai 2015 weitere 1,7 Prozent. Alle Azubis erhalten 36 Euro mehr. Darauf haben sich die IG Metall und der Arbeitgeberverband Stahl am Dienstagmorgen nach zwölfstündiger Tarifverhandlung geeinigt. Am Mittwoch, den 9. Juli 2014 wird die Tarifkommission in Sprockhövel über den erreichten Verhandlungsstand informiert. Nach umfassender Diskussion in den Betrieben wird sie über die Annahme des Ergebnisses entscheiden.

Foto: IG Metall SZ PE

Knut Giesler, Bezirksleiter der IG Metall in Nordrhein-Westfalen: "Wir wollten mehr Geld. Mit der zweistufigen Erhöhung ist uns das deutlich gelungen. Wir wollten mehr Sicherheit und mehr Fairness. Auch das haben wir erreicht."

Pressemitteilung des Bezirks NRW:

"Altersteilzeit, Azubi-Übernahme und Werkverträge neu geregelt
 
Sofort mehr Geld: Erst 2,3 Prozent, dann 1,7 Prozent

Wer in Altersteilzeit (ATZ) ist, behält seinen Anspruch auf 85 Prozent des letzten Nettoentgelts - er muss nicht in die abschlagsfreie Rente ab 63 Lebens- und 45 Beitragsjahren wechseln, die im Regelfall nur die Hälfte seines letzten Einkommens ausmacht. Die Beschäftigten, die zwar 63 Jahre alt sind, aber noch keine 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, erhalten die Möglichkeit, diese Zeit zu überbrücken.
 
Die unbefristete Übernahme der Ausgebildeten, die Ende 2011 erstmals tarifvertraglich vereinbart wurde, ist bis Anfang 2018 fortgeschrieben worden. Wer also jetzt eine Ausbildung beginnt, kann grundsätzlich davon ausgehen, dass er oder sie nach bestandener Abschlussprüfung einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhält.
 
Erstmals ist es der IG Metall gelungen, in einer ganzen Branche den Umgang mit Werkverträgen tariflich zu regeln - für die Arbeitgeber lange Zeit ein Tabu. Werkunternehmen werden verpflichtet, Arbeitszeiten einzuhalten und Sicherheitseinweisungen durchzuführen. Vor Auftragsvergabe an ein Fremdunternehmen ist zu prüfen, ob die Arbeit nicht von den eigenen Mitarbeitern geleistet werden kann. Außerdem erhalten die Werkvertragsnehmer ein Beschwerderecht.
 
Die Verhandlungskommission hat das Verhandlungsergebnis einstimmig angekommen. Die Tarifkommission diskutiert darüber am 9. Juli. Nach ausführlicher Diskussion in den Betrieben wird sie über die Annahme des Verhandlungsergebnisses entscheiden."


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