IG Metall Salzgitter-Peine
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20.04.2024, 06:04 Uhr

Betriebsratswahlen

Bei Funktel: Beteiligt Euch, an den Betriebsratswahlen!

  • 02.12.2021
  • Aktuelles

Von März bis Mai 2022 finden Betriebsratswahlen statt - so auch bei Funktel in Salzgitter, dem führenden Hersteller von professionellen Sicherheits- und Kommunikationslösungen für Industrie, Stadtwerke und Behörden. Aber was ist bei den Wahlen von Betriebsräten eigentlich zu beachten und warum ist es so wichtig, dass diese Wahlen überhaupt stattfinden? Hier werden einige Fragen beantwortet.

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Betriebsratswahlen bei Funktel in Salzgitter befinden sich in Vorbereitung.

Besser mit Betriebsrat

Über ihre Betriebsräte bestimmen die Beschäftigten mit bei der Gestaltung von Arbeit und Technologie, bei Eingruppierung, Arbeitssicherheit, Qualifizierung und Arbeitszeiten. In Betrieben mit Betriebsrat sind die Arbeitsplätze sicherer und die Löhne höher, es gibt mehr Weiterbildung und geregelte Arbeitszeiten. Das nutzt auch den Betrieben. In Betrieben mit Betriebsrat ist auch die Produktivität höher. Und ganz wichtig: In Betrieben mit Betriebsrat wird mehr und langfristiger investiert – in gute Arbeitsplätze der Zukunft. Das zeigen zahlreiche Studien. Die IG Metall unterstützt ihre Betriebsräte. Sie bietet ihnen Schulungen und Betreuung im Betrieb – und steht ihnen in allen fachlichen und rechtlichen Fragen zur Seite. Betriebsräte setzen sich für alle Beschäftigten ein, sie stehen für Vielfalt und Gleichberechtigung. Daher ist es wichtig, dass alle Beschäftigtengruppen im Betriebsrat vertreten sind: Menschen jeder Herkunft, Frauen und Männer, aus Produktion und Büro, Jung und Alt.

Wer organisiert eine Betriebsratswahl?

In Betrieben mit Betriebsrat bestellt der amtierende Betriebsrat zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit ― die Amtszeit dauert in der Regel vier Jahre ― einen Wahlvorstand. Dieser veröffentlicht die Wählerlisten und das Wahlausschreiben mit allen notwendigen Informationen und kümmert sich im weiteren um alle notwendigen Schritte zur Durchführung der Wahl.

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Auch Arbeitnehmer in Elternzeit, Aushilfskräfte oder geringfügig Beschäftigte sind wahlberechtigt. Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt waren oder bei denen absehbar ist, dass sie länger als drei Monate eingesetzt werden sollen, dürfen auch wählen. Ausgenommen vom aktiven Wahlrecht sind leitende Angestellte.
 


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