IG Metall Salzgitter-Peine
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20.04.2024, 00:04 Uhr

Für Arbeitsplätze frei von Gewalt und Belästigung

Bewegung bei Ratifizierung von Arbeitsnorm gegen Gewalt– Nationale Gesetzgebung jetzt!

  • 21.04.2023
  • Aktuelles

Gesetzesentwurf zur Ratifizierung der ILO-Konvention 190 vom Bundestag beschlossen ++ Christiane Benner: „Die Bundesregierung muss jetzt die gesetzliche Grundlage für Arbeitsplätze frei von Gewalt und Belästigung schaffen.“ ++ Weltweit fast ein Viertel der Beschäftigten von Gewalt am Arbeitsplatz betroffen

Frankfurt am Main – Die Bundesregierung hat am Donnerstagabend den Gesetzesentwurf zur Ratifizierung der International Labour Organization (ILO)-Konvention 190 beschlossen. Diese regelt das Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung. Die IG Metall hat sich seit langem für die Ratifizierung eingesetzt und begrüßt das Handeln der Bundesregierung sehr.

Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall verdeutlicht die Wichtigkeit: „Der Druck der IG Metall, der Gewerkschaften insgesamt, hat gewirkt. Der Weg zur Ratifizierung der Konvention ist ein Weg in eine gewaltfreie Arbeitswelt für alle Beschäftigten.

Damit sich die Arbeitsbedingungen nun wirklich bessern, muss die Konvention in deutsches Recht übersetzt werden.“

Die IG Metall fordert die Bundesregierung daher auf, die Konvention jetzt schnellstmöglich in nationale Gesetzgebung zu überführen.

Gewalt am Arbeitsplatz, von der ILO definiert als „jede Handlung, Begebenheit oder von angemessenem Benehmen abweichendes Verhalten, wodurch eine Person in Verlaufe oder in direkter Folge ihrer Arbeit schwer beleidigt, bedroht, verletzt, verwundet wird.", ist kein seltenes Phänomen. Weltweit berichten fast ein Viertel der Beschäftigten, schon einmal Gewalterfahrungen am Arbeitsplatz gemacht zu haben.

In Deutschland beispielsweise hat schon jede sechste Frau hat bereits sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt.

Um die Arbeitswelt von morgen mit den Möglichkeiten von heute zu gestalten, setzt sich die IG Metall für betriebliche Anlaufstellen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ein, die vom Arbeitgeber einzurichten sind.

Auch Betriebsvereinbarungen, die partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz fördern und beispielsweise Unterstützungs- und Schulungsangebote für Führungskräfte und Beschäftigte, Vertraulichkeit und Maßnahmen regeln, werden von der Gewerkschaft und Betriebsrätinnen und Betriebsräten nach vorn gebracht und abgeschlossen.


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