IG Metall Salzgitter-Peine
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25.04.2024, 02:04 Uhr

Antrag jetzt stellen!

Der Mitgliedervorteil für Leihbeschäftigte

  • 20.10.2021
  • Aktuelles

Ab 2021 erhalten Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Um aktuell die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld 2021 in Höhe von 150 Euro zu erhalten, müssen anspruchsberechtigte Mitglieder in Leiharbeit bis zum 30. November 2021 (Posteingang) per Post oder E-Mail einen Antrag bei ihrem Arbeitgeber (Leiharbeitsfirma) stellen.

Um die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld 2021 in Höhe von 150 Euro zu erhalten, müssen anspruchsberechtigte Mitglieder in Leiharbeit bis zum 30. November 2021 (Posteingang) per Post oder E-Mail einen Antrag bei ihrem Arbeitgeber (Leiharbeitsfirma) stellen. Mit dem Antrag muss auch der Nachweis der Mitgliedschaft mittels einer Mitgliedsbescheinigung erfolgen. Diese Bescheinigung darf dabei vom Stichtag für die Antragsstellung gerechnet nicht älter als sechs Wochen sein. Sie darf deshalb nicht vor dem 19. Oktober 2021 ausgestellt werden. 

Anspruchsberechtigt sind alle Leihbeschäftigten: 

  • die zum 30. November 2021 eine mindestens 12-monatige Mitgliedschaft vorweisen,
  • die satzungsgemäß ihren Beitrag entrichten (bei einem Beitragsrückstand von drei oder mehr Monaten entfällt der Anspruch). Sie dürfen nicht mit Wirksamkeit zum 1. Dezember 2021 gekündigt haben.
  • Zudem müssen sie mindestens 6 Monate bei ihrem Verleiher beschäftigt sein.
  • Selbstverständlich muss der Verleiher auch tarifgebunden sein. Dies ist aber häufig bereits durch eine arbeitsvertragliche Vereinbarung gegeben.

Mitglieder können die Mitgliedsbescheinigung sowie einen Musterantrag auch eigenständig im Selfservice-Portal der IG Metall ab dem 19. Oktober 2021 auf www.igmetall.de/mitgliedervorteile herunterladen.


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