Ab 2021 erhalten Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Um aktuell die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld 2021 in Höhe von 150 Euro zu erhalten, müssen anspruchsberechtigte Mitglieder in Leiharbeit bis zum 30. November 2021 (Posteingang) per Post oder E-Mail einen Antrag bei ihrem Arbeitgeber (Leiharbeitsfirma) stellen.
Um die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld 2021 in Höhe von 150 Euro zu erhalten, müssen anspruchsberechtigte Mitglieder in Leiharbeit bis zum 30. November 2021 (Posteingang) per Post oder E-Mail einen Antrag bei ihrem Arbeitgeber (Leiharbeitsfirma) stellen. Mit dem Antrag muss auch der Nachweis der Mitgliedschaft mittels einer Mitgliedsbescheinigung erfolgen. Diese Bescheinigung darf dabei vom Stichtag für die Antragsstellung gerechnet nicht älter als sechs Wochen sein. Sie darf deshalb nicht vor dem 19. Oktober 2021 ausgestellt werden.
Anspruchsberechtigt sind alle Leihbeschäftigten:
Mitglieder können die Mitgliedsbescheinigung sowie einen Musterantrag auch eigenständig im Selfservice-Portal der IG Metall ab dem 19. Oktober 2021 auf www.igmetall.de/mitgliedervorteile herunterladen.
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