IG Metall Salzgitter-Peine
https://www.igmetall-salzgitter-peine.de/aktuelles/meldung/frauenfoerderung-voranbringen-zweites-fuehrungspositionengesetz/
24.04.2024, 11:04 Uhr

Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit

Frauenförderung voranbringen: Zweites Führungspositionengesetz

  • 29.09.2021
  • Aktuelles

Zum 12. August 2021 ist das zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) in Kraft getreten. Wir stellen euch die wichtigsten Regelungen des Gesetzentwurfes vor und Material zur Verfügung, um Frauenförderung auf allen Ebenen anzustoßen.

Panthermedia

Zentrale Bestandteile des Gesetzes sind:

  • Einführung eines Mindestbeteiligungsgebots (Vorstandquote): In Vorständen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 3 Personen muss zukünftig mindestens eine Frau bzw. ein Mann vertreten sein.
     
  • Die Zielgröße Null muss zukünftig begründet werden.
     
  • Sanktionen bei der Verletzung der Berichtspflichten werden nachgebessert.
     
  • Auch Vorstandsmitglieder erhalten zukünftig die Möglichkeit Mutterschutz oder Elternzeit zu beanspruchen.


Vorgesehene Übergangs- und Fristenregelungen:

  • Das Mindestbeteiligungsgebot ist zwölf nach dem Inkrafttreten des FüPo II bei der Bestellung einzelner oder mehrerer Vorstandsmitglieder einzuhalten. Bestehende Mandate können bis zu ihrem vorgesehenen Ende wahrgenommen werden.
     
  • Für die gesetzten Zielgrößen müssen sich die Unternehmen Fristen setzen, bis wann sie diese erreichen wollen. Die Frist darf nicht länger als fünf Jahre betragen

Falls in euren Aufsichtsräten aktuell Vertragsverlängerungen vorgezogen werden sollen, um die Besetzung im Vorstand durch Frauen zu verhindern, stehen wir gerne für Beratungen zur Verfügung.


Bewertung
2016 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) in Kraft getreten. Damit wurde eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen eingeführt. Und mitbestimmte oder börsennotierte Unternehmen wurden dazu verpflichtet, sich Ziele für den Frauenanteil in Führungspositionen – auch im Vorstand – zu setzen.

Das Gesetz hat dort deutliche Wirkungen gezeigt, wo es verbindliche Vorgaben macht: Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Unternehmen, für die die feste 30% Quote gilt, liegt aktuell bei durchschnittlich 35%. Das sind rund 10% mehr als 2015. Für den Vorstand wurde keine feste Quote vorgegeben, sondern auf Freiwilligkeit gesetzt. Der Frauenanteil in den 200 größten deutschen Unternehmen betrug 2020 nur 11,5%.  Die IG Metall hat deshalb schon länger weitere Schritte angemahnt und konkrete Forderungen aufgestellt. Diese finden sich unter anderem in der Resolution für mehr Frauen in Fach- und Führungspositionen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf zum Führungspositionengesetz II ist zwar ein weiterer wichtiger Schritt, er reicht aber bei weitem nicht aus. Unter anderem fehlt eine Ausweitung der Quotenregelungen auf deutlich mehr Unternehmen. Außerdem können sich Unternehmen weiterhin die Zielgröße Null setzen. Das ist inakzeptabel. 

Für die IG Metall ist ein zentrales Anliegen die Frauenförderung auf allen Ebenen. Deshalb veröffentlichen wir dazu einen Werkzeugkoffer. Weitere Ideen dafür wie Frauenförderung in Unternehmen trotzdem gelingen kann, finden Mitglieder von Aufsichtsräten in der Broschüre Frauen in die Top-Etagen

 


Drucken Drucken