IG Metall Salzgitter-Peine
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25.04.2024, 02:04 Uhr

Corona-Krise

Jetzt ist Solidarität gefragt! Auch Beschäftigte in Betrieben ohne Betriebsrat und Tarifvertrag brauchen Unterstützung!

  • 22.04.2020
  • Aktuelles

Die Corona-Krise hat Betriebe und Beschäftigte erfasst. Ganze Betriebe wurden weitestgehend heruntergefahren, Hunderttausende gehen in Kurzarbeit. Die Geschäftsstellen der IG Metall hingegen fahren voll hoch, verhandeln Regelungen und finden Lösungen für ihre Mitglieder, beraten aber auch Beschäftigte in Betrieben ohne Betriebsrat und Tarifvertrag. Über die Arbeit der IG Metall in der Corona-Krise sprachen wir mit Matthias Wilhelm, Bevollmächtigter der IG Metall Salzgitter-Peine.

Foto: iStock.com/SeventyFour

Matthias Wilhelm: Am wichtigsten ist jetzt, dass wir die Gesundheit, die Arbeitsplätze und Einkommen unserer Kolleginnen und Kollegen sichern. Gerade jetzt in der Corona-Krise brauchen unsere Mitglieder uns – die IG Metall. Die Anforderungen an uns sind höher als in normalen Zeiten. Dem wollen wir gerecht werden. Wir sind erreichbar, wie alle anderen Geschäftsstellen der IG Metall. Unsere Gewerkschaftssekretäre beraten unsere Betriebsräte und Vertrauensleute in den Betrieben und sind für unsere Mitglieder und die Beschäftigten da.


Wie sichert Ihr jetzt die Arbeitsplätze und die Einkommen?

Dort, wo wir stark sind durch viele Mitglieder und gute Betriebsräte, schaffen wir auch gute Lösungen. Bei der Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld lassen wir nicht locker und haben in vielen Betrieben bereits gute Regelungen mit unseren Betriebsräten durchsetzen können. In einigen Betrieben laufen gerade noch die Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen über die Einführung von Kurzarbeit, die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und zum Schutz der Beschäftigten. Nach dem Abschluss der Vereinbarungen gilt es diese aber auch in der alltäglichen Praxis umzusetzen. Auch hierbei ist der Beratungsbedarf unserer Betriebsräte und Vertrauensleute ebenso wie der Beratungsbedarf unserer Mitglieder und der Beschäftigten in den Betrieben nicht geringer.

Darüber hinaus tragen wir unsere Forderungen nach einem verbesserten Kurzarbeitergeld in die Medien. Dabei werden wir mit unserem Druck auf die politischen Entscheidungsträger nicht nachlassen. Schließlich wollen wir durchsetzen, dass es insgesamt ein höheres Kurzarbeitergeld für alle gibt. Wir wollen, dass die Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil an den voll erstatteten Sozialversicherungsbeiträgen als Aufstockung an die Beschäftigten weitergeben müssen. Darüber hinaus müssen betriebliche Aufzahlungen zum Kurzarbeitergeld nicht nur für Beschäftigte großer Betriebe ermöglicht werden, sondern auch für Beschäftigte in kleineren Betrieben ebenso wie in Betrieben ohne Betriebsrat und Tarifvertrag.


Wie helft Ihr den einzelnen IG Metall-Mitgliedern, die sich an Euch wenden?

Wir haben nicht für jedes Problem immer gleich eine Lösung. Aber wir versuchen alles, was möglich ist. Wir bündeln Fragen, verbinden, vernetzen und suchen Lösungen im Betrieb und mit den Ämtern. Oft geht es bei den Fragen um Kurzarbeit und rechtliche Auskünfte. Wie z.B.: Wieviel Kurzarbeitergeld erhalte ich? Wer bezahlt das Kurzarbeitergeld? Wann erhalte ich das Kurzarbeitergeld? Was ist, wenn ich in der Kurzarbeit krank bin? Was muss ich als Beschäftigter tun um Kurzarbeitergeld zu erhalten? Wie greifen da Gesetze und Tarifverträge ineinander? Dazu beraten wir und klären Fragen direkt über unsere Betriebsräte und Vertrauensleute in den Betrieben, zum Teil aber auch über unser Gewerkschaftssekretäre.


Wie ist es um Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifvertrag bestellt?

Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat, IG Metall und Tarifvertrag sind deutlich besser dran, als Beschäftigte ohne Tarif, die sowieso schon weniger verdienen. Es kann nicht sein, dass die Beschäftigten auf die gesetzlichen 60 bzw. 67 Prozent vom Netto-Entgelt herunterfallen. Die Last der Corona-Krise darf nicht alleine an den Arbeitnehmern hängenbleiben. Deshalb fordern wir die soziale Verantwortung der Arbeitgeber ein. Viele Branchen und Unternehmen zeigen in der aktuellen Krise bereits Verantwortung, indem sie bereits Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zur Aufstockung bei Kurzarbeit mit uns abgeschlossen haben. Dort wo dies noch nicht geschehen ist, fordern wir die Arbeitgeber auf, schnellstens auf unser Angebot zu entsprechenden Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen einzugehen.


Und was ist, wenn ein Betrieb gar keinen Betriebsrat hat?

In Betrieben ohne Betriebsrat sieht es oft düster aus. Da knallt der Arbeitgeber den Beschäftigten einfach den Zettel zur Kurzarbeit hin: So wird das jetzt gemacht. Ab morgen, mit der Aufforderung jetzt und hier zu unterschreiben. Eine Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld gibt es in solchen Fällen zumeist schon mal gar nicht.
Richtig ist es aber anders: Ist kein Betriebsrat vorhanden, so kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit nicht einseitig anordnen, sondern er muss mit jedem Arbeitnehmer über die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit eine individuelle und einzelvertragliche Vereinbarung treffen, außer es existieren bereits Regelungen im Arbeitsvertrag zur Kurzarbeit, was aber gerade in kleinen Betrieben eher selten ist.  
Der Arbeitgeber ist also verpflichtet mit dem Arbeitnehmer Regelungen über die Dauer und den Umfang der Kurzarbeit sowie über die Höhe des Kurzarbeitergeldes zu treffen. Damit wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer nicht zeitlich unbegrenzt und nicht ohne finanziellen Ausgleich von der Arbeit freigestellt werden kann. Zudem kann Kurzarbeit nicht einfach von heute auf morgen eingeführt werden: Es bedarf üblicherweise eine Ankündigungsfrist. Außerdem muss der Arbeitgeber Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit beantragen und auch genehmigen lassen, bevor Kurzarbeit überhaupt stattfinden kann.
Spätestens, wenn Beschäftigte von ihren Vorgesetzten auf das Thema Kurzarbeit angesprochen werden, wäre es ratsam Mitglied einer Gewerkschaft zu sein, um sich dort juristischen Rat einzuholen. Hier geht es schließlich auch um die eigene Existenz. Noch schlimmer ist es, wenn der Arbeitgeber zur Durchsetzung von Kurzarbeit eine Änderungskündigung ausspricht. Hier steckt bereits das Wort „Kündigung“ drin. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich hier keines Falls unter Druck setzen lassen und bloß nicht einfach unterschreiben. Auch hier gilt: Bitte kommt zu uns, tretet in die Gewerkschaft ein und lasst Euch beraten.


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