Die IG Metall empfiehlt allen Beschäftigten, sich impfen zu lassen. Das bedeutet nicht, dass Beschäftigte verpflichtet sind, ihre Gesundheitsdaten offenzulegen. Wir lehnen eine Auskunftspflicht ab. Mit der aktualisierten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) kann faktisch ein Zusammenhang zwischen Impfstatus von Beschäftigten und betrieblichen Schutzmaßnahmen hergestellt werden.
Mehr über die Sicht der IG Metall zur Debatte über den Impfstatus und die Auskunftspflicht der Beschäftigten erfahrt ihr im Positionspapier im Anhang.