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19.04.2024, 16:04 Uhr

Otto König/Richard Detje: Dresdener Urteil gegen die »Gruppe Freital« – ein Signal über Sachsen hinaus

Stopp der Verharmlosung rechter Gewalt

  • 16.03.2018
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Auf den Tag genau, ein Jahr nach Beginn des Prozesses beim Oberlandesgericht Dresden, wurde das Urteil gegen die Mitglieder der »Gruppe Freital« gesprochen: Die sieben angeklagten Männer und eine Frau wurden vom 4. Strafsenat unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, Sprengstoffexplosionen und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Die beiden Rädelsführer, Timo S. und Patrick F., erhielten mit zehn bzw. neuneinhalb Jahren die höchsten Strafen. Vier weitere Mit¬angeklagte bekamen Freiheitsstrafen zwischen fünf und achteinhalb Jahren, der jüngste von ihnen, der heute 20-jährige ¬Justin S., eine Jugendstrafe von vier Jahren.

Die »Gruppe Freital« habe mit ihren Taten »ein Klima der Angst und Repression« schaffen wollen, so der Vorsitzende Richter Thomas Fesemann, mit dem Ziel, Ausländer zu vertreiben. Den Taten habe eine fremdenfeindliche, rechtsextreme und zum Teil nationalsozialistische Ideologie zugrunde gelegen, stellte das Gericht fest. Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts wurden erstmals Rechtsextreme und Rassisten für eine Anschlagsserie auf Asylunterkünfte als Terrorgruppe verurteilt.

Ein nicht nur für Sachsen notwendiges Signal. Das Gericht hat bestätigt, was man in Freital und Dresden und all den Orten ringsherum nicht sehen wollte, was Lokal- und Landespolitiker, Behörden und Polizei als unpolitische Jugendgewalt, als eine Sache von »Chaoten« verharmlost hatten: Es gibt den Terror von rechts, auch wenn seit der Amtszeit des früheren Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf immer wieder beteuert wurde, dass man im sächsischen Freistaat immun sei gegen Rechtsextremismus. So wurde auch das Trio des »Nationalsozialistische Untergrund« (NSU) lange als ein Phänomen betrachtet, das mit Sachsen nichts zu tun habe.

Das Urteil ist zugleich eine Ohrfeige für die sächsische Justiz, die bekannt dafür ist, dass sie mit rechten Straftätern nachlässig umgeht. Auch im Fall der »Gruppe Freital« wollte man keine Hinweise auf politische Motive sehen. Von rechtsextremem Terror zu sprechen, lehnten die Behördenvertreter rundweg ab. Dabei hätten die Vertreter der Justiz die fremdenfeindliche Gesinnung der Täter unschwer erkennen können, kommentierten diese doch ihre Taten auf Facebook, was sich im Nachhinein wie eine Aneinanderreihung von Bekennerschreiben liest. Der Generalbundesanwalt, der seit dem NSU-Schock mehr Aufmerksamkeit auf die braune Militanz richtet, sah sich veranlasst, zu intervenieren und das Verfahren an sich zu ziehen.

Als im Frühjahr 2015 bekannt wurde, dass rund 300 Bürgerkriegsflüchtlinge im leerstehenden Hotel Leonardo im sächsischen Freital untergebracht werden sollten, erhob sich in der 40.000 Einwohner zählenden Kreisstadt südwestlich von Dresden wütender Protest von »besorgten Bürger*innen«, so die verharmlosende Charakterisierung aus Kreisen der Politik und einiger Medien. Die Proteste, unterstützt von Pegida-Anhänger*innen aus der Landeshauptstadt, die die Stadt im Landkreis Sächsische Schweiz-Ostererzgebirge wochenlang nicht zur Ruhe kommen ließen, waren von Fremdenfeindlichkeit und Gewaltbereitschaft geprägt.

Es gründete sich die »Bürgerwehr FTL/360«, benannt nach dem Autokennzeichen von Freital und der Buslinie 360, auf der zwei der Täter, S. und W., als Fahrer eingesetzt waren, deren Mitglieder ab April 2015 in Freital und Umgebung patrouillierten, um »für Sicherheit und Ordnung zu sorgen«. Doch dabei blieb es nicht: Ende Juni 2015, als das Leonardo-Hotel zur Erstaufnahmeeinrichtung erklärt wurde, in der zusätzlich bis zu 280 Flüchtlinge wohnen sollte, eskalierte die Situation und die Kreisstadt wurde Teil des hässlichen Kapitels in der Chronik der sogenannten »Flüchtlingskrise«.
In diesem Zeitraum lernten sich die rechten Gewalttäter kennen: Am Tage »normale Bürger*innen« – ein Busfahrer, ein Pizzabote, ein Koch, ein Lagerarbeiter, ein Altenpfleger, ein Arbeitsloser und eine Goldschmiedeauszubildende; am Abend mutierten sie zu »besorgten« Bürger*innen, die ihrem Hass freien Lauf ließen, in rassistischen Chats Flüchtlinge und Ausländer als »Bimbos« und »Kanaken« beschimpften, die man »aufknüpfen« solle. »Wenn ich jemandem das Menschsein abspreche, ist es moralisch einfacher, dieser Person auch das Recht auf Leben abzusprechen«, kommentiert die Nebenklage-Anwältin Kristin Pietrzyk die Verhaltensweisen der Verurteilten, die im Chat unverblümt erklärten: »Wir sind Nazis bis zum bitteren Ende.«

In der Gruppe wuchs die Überzeugung: Wenn die Demos nichts bringen, muss man eine Stufe weitergehen. Also ließen sie Taten folgen, die in einem »beängstigendem Tempo und perfide geplant« wurden. Zwischen Ende Juli und Anfang November 2015 wurden insgesamt fünf Terroranschläge begangen. Mit Hilfe von in Tschechien gekauften illegalen Böllern, 150 Mal so kräftig wie in Deutschland zugelassene Böller, wurden Sprengsätze und Rohrbomben gebaut, mit denen Sprengstoffattentate auf zwei Asylunterkünfte, das örtliche Büro der LINKEN, das Auto des LINKEN-Stadtrats Michael Richter  ausgeführt wurden.

Gemeinsam mit Mitgliedern der rechtsextremen »Freien Kameradschaft Dresden« wurde das alternative Wohnprojekt »Mangelwirtschaft« in Dresden mit Pflastersteinen, Buttersäure-Sprengsätzen und gefährlicher Pyrotechnik angegriffen. Der Vorsitzende Richter am OLG, Thomas Fesemann, beschrieb die Brutalität der Anschläge als »bürgerkriegsähnliche Zustände« mit mehreren Verletzten, wobei es nur dem Zufall zu verdanken gewesen sei, dass niemand getötet wurde.

Die Flüchtlinge dienten als Katalysator für ihre Aggressionen, doch der »Motor« für ihre Bewegung war die gemeinsame rechtsextreme, ausländerfeindliche, neonazistische Gesinnung gewesen. Und ein weiteres wird an den acht verurteilten rechten Terroristen deutlich: Wie rasant die Radikalisierung durch rassistische Sprüchen aus dem nationalistisch-völkischen Teil der AfD und der Pegida-Bewegung zu lebensgefährlichen Anschlägen voranschreiten kann, wenn sie in einem Umfeld stattfindet, das Gewalt gegen Andersdenkende und Geflüchtete als Normalität empfindet.

In Freital waren die Taten der Gruppe von Anfang an verharmlost worden. Oberbürgermeister Uwe Rumberg (CDU) hatte immer wieder versichert, eine »Neonaziszene, wie man sie klischeehaft aus den 1990ern kennt« gebe es in Freital nicht, es handele sich um Einzelaktionen, die man nicht so ernst nehmen solle, gleichsam Taten von »Lausbuben« – als wenn Bomben gegen Menschen »Dumme-Jungen-Streich« wären. Die abwiegelnde Stimmung war selbst im Gerichtsaal noch zu spüren. Etwa, als der Nachbar des LINKEN-Politikers Michael Richter aussagte, dieser sei selbst schuld, wenn er Flüchtlingen helfe.

Wer sich Leuten wie denen aus der »Gruppe Freital« nicht in den Weg stellt, ermuntert sie. Das gilt insbesondere für Politiker wie Dirk Jährling vom Freitaler AfD-Vorstand, der nach dem Urteil erklärte, »Terroristen seien die Verurteilten für ihn auf keinen Fall«, er sei überzeugt, »dass sie niemanden hätten töten wollen« (taz, 10.3.2018).

Das Urteil ist auch ein Signal über Sachsen hinaus: Die Zeit, in der solche menschenverachtende Taten als Bagatellen geahndet wurden, muss beendet werden. Die Strafen von neuneinhalb und zehn Jahren für die Rädelsführer von Freital werden dem Spektrum von Pegida, der nationalistisch-völkischen AfD-Anhänger*innen und der NPD zu denken geben. Es ist diese Mischszene die laufend neue Hasstiraden in den sozialen Netzwerken oder auch handfest auf der Straße produziert. Daraus müssen Lehren gezogen werden. Rassistischen Ressentiments und rechten Parolen wie »Ausländer raus!« oder »Deutschland den Deutschen!« nachzugeben, wäre das falsche Signal. Politik, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft müssen dem Rassismus entschlossen entgegentreten.

Anmerkungen:

[1] Vgl. Otto König/Richard Detje: Freital – Signal für rechtsstaatlichen Kampf gegen rechts? Rechter Terror, Sozialismus Aktuell 30.4.2016.

[2] Dem MDR-Magazin exakt zufolge ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Zusammenhang mit den Verbrechen der nun verurteilten Gruppe gegen zehn weitere Beschuldigte. Zwei Personen stünden im Verdacht, Mitglied der terroristischen Vereinigung gewesen zu sein, den anderen acht würden Unterstützungshandlungen vorgeworfen. Unter den Beschuldigten seien drei Lebenspartnerinnen der verurteilten Mitglieder der Terrorgruppe sowie der Freitaler NPD-Stadtrat Dirk A.

[3] Michael Richter, Stadtrat der Partei DIE LINKE, dessen Auto mit einer Rohrbombe in die Luft gesprengt wurde, lebt heute in Oberbayern. Er ist aus Freital weggezogen, als er im März 2017 Akteneinsicht nehmen und feststellen konnte, dass die Täter*innen und Unter­stüt­zer*innen der Gruppe Freital weitere Anschläge gegen ihn geplant hatten und über fast jeden seiner Schritte genau informiert waren. »Ich habe mich gezwungen gesehen, Freital zu verlassen, um wieder ein lebenswertes Leben führen zu können.«


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