Die Mindestlohnkommission hat empfohlen, die gesetzliche Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro und ab dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro zu erhöhen. Das entspricht einer Anhebung um 5,8% verteilt auf einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Bundesregierung muss diese Empfehlung noch per Verordnung umsetzen. »Die Beschäftigten werden nun an der guten Lohnentwicklung der letzten Jahre teilhaben«, so DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Für alle, die mit dem Mindestlohn zurechtkommen müssen, zähle »jeder Cent«, »dem hätten die Gewerkschaften durch die Einbindung der neusten Tarifabschlüsse Rechnung getragen.« Trotz dieser positiven Einschätzung bleibt das Grundproblem: Der Mindestlohn ist zu niedrig

Die Kommission, bestehend aus je drei Vertretern der Arbeitgeber und...
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