Der Rechtsschutz der IG Metall bietet für Mitglieder sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung, wenn nötig durch alle Instanzen.
Arbeitsrecht:
z. B. Arbeitsentgelt / Kündigung / Urlaub und Urlaubsgeld / Eingruppierung / Entgeltfortzahlung / Mutterschutz / Abmahnung/ Arbeitszeugnis / Betriebliche Altersversorgung
Sozialversicherung
z. B. Rentenversicherung / Arbeitslosenversicherung / gesetzliche Unfallversicherung / gesetzliche Krankenversicherung / Feststellung der Schwerbehinderung
Termine nur nach Vereinbarung:
Tel. 05341/8844-18 /-26
E-Mail: rs-szpe (at)igmetall.de
Das Beratungstelefon für die Mitglieder der IG Metall in Leiharbeit ist ab 1. August 2012 kostenfrei.
Die Telefonnummer der Hotline lautet 0800 4463488. Die Beratungszeiten sind:
Siehe auch: IG Metall Initiative "Gleiche Arbeit - gleiches Geld"
01.07.2010
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 11. November 2008 über fünf Vorlagen des Bundessozialgerichts, die den vorzeitigen Bezug von Altersrenten betreffen. Der Senat sah es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz als vereinbar an, dass Versicherte, die vor dem 1. Januar 1942 geboren sind und 45 Pflichtbeitragsjahre in der Rentenversicherung erreicht haben, beim Bezug einer Altersrente gesetzlich begünstigt werden. Gleichzeitig stellten die Richter fest, dass die Kürzung der Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme weder die Eigentumsgarantie noch den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Die Kläger der fünf Ausgangsverfahren beantragten vorzeitig eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit gem. § 237 SGB VI ab Vollendung ihres 60. Lebensjahres und erhielten aufgrund des geminderten Zugangsfaktors nur eine gekürzte Rentenleistung. Vier der Kläger waren vor dem 1. Januar 1942 geboren, ihnen fehlte jedoch für einen günstigeren Rentenbezug die Voraussetzung von 45 Pflichtbeitragsjahren. Das Bundessozialgericht hat alle Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage, ob die oben dargestellten Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind, zur Entscheidung vorgelegt.