IG Metall Salzgitter-Peine
https://www.igmetall-salzgitter-peine.de/service-und-sonstige-leistungen/rechtsschutz/
19.03.2024, 00:03 Uhr

Rechtsschutz

Mitglieder der IG Metall bekommen kostenlosen Rechtsschutz in Arbeits- und Sozialrecht

Der Rechtsschutz der IG Metall bietet für Mitglieder sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung, wenn nötig durch alle Instanzen.

Arbeitsrecht: 
z. B. Arbeitsentgelt / Kündigung / Urlaub und Urlaubsgeld / Eingruppierung / Entgeltfortzahlung / Mutterschutz / Abmahnung/ Arbeitszeugnis / Betriebliche Altersversorgung

Sozialversicherung
z. B. Rentenversicherung / Arbeitslosenversicherung / gesetzliche Unfallversicherung / gesetzliche Krankenversicherung / Feststellung der Schwerbehinderung

Termine nur nach Vereinbarung:
Tel. 05341/8844-18 /-26

Bundesweite Telefonhotline für Leiharbeiter

Das Beratungstelefon für die Mitglieder der IG Metall in Leiharbeit ist ab 1. August 2012 kostenfrei.

Die Telefonnummer der Hotline lautet 0800 4463488. Die Beratungszeiten sind:

  • Montag von 10 bis 16 Uhr,
  • Dienstag von 10 bis 16 Uhr,
  • Mittwoch von 10 bis 18 Uhr,
  • Donnerstag von 10 bis 16 Uhr und
  • Freitag von 9 bis 12 Uhr.

 

Siehe auch: IG Metall Initiative "Gleiche Arbeit - gleiches Geld"

Rentenneuberechnung wegen Arbeitslosigkeit nach § 44 SGB X

01.07.2010
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 11. November 2008 über fünf Vorlagen des Bundessozialgerichts, die den vorzeitigen Bezug von Altersrenten betreffen. Der Senat sah es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz  als vereinbar an, dass Versicherte, die vor dem 1. Januar 1942 geboren sind und 45 Pflichtbeitragsjahre in der Rentenversicherung erreicht haben, beim Bezug einer Altersrente gesetzlich begünstigt werden. Gleichzeitig stellten die Richter fest, dass die Kürzung der Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme weder die Eigentumsgarantie noch den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Die Kläger der fünf Ausgangsverfahren beantragten vorzeitig eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit gem. § 237 SGB VI ab Vollendung ihres 60. Lebensjahres und erhielten aufgrund des geminderten Zugangsfaktors nur eine gekürzte Rentenleistung. Vier der Kläger waren vor dem 1. Januar 1942 geboren, ihnen fehlte jedoch für einen günstigeren Rentenbezug die Voraussetzung von 45 Pflichtbeitragsjahren. Das Bundessozialgericht hat alle Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage, ob die oben dargestellten Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind, zur Entscheidung vorgelegt.

Pressemitteilung v. Bundesverfassungsgericht

Urteil Kürzung Altersrente


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